Dienstleistungen
Bei uns erhalten Sie eine informative Beratung rund um die Thematik Waldbestattungen. Im Trauerfall stehen wir Ihnen als Bestattungsunternehmen unterstützend zur Seite. Auch bei Fragen zur Bestattungsvorsorge zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten auf. Wir sind nur einen Telefonanruf entfernt.
Der Trauerfall
Was tun, wenn ein geliebter Mensch stirbt?
Für die Hinterbliebenen ist dies oft eine Ausnahmesituation
Tritt der Tod eines Angehörigen im eigenen Haus ein, sollte entweder der Hausarzt oder der Notruf über die 112 kontaktiert werden. Bei Sterbefällen in Pflegeeinrichtungen informiert das dortige Personal die Angehörigen. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und entnimmt dazu Daten aus dem Personalausweis des Verstorbenen. Die Todesbescheinigung verbleibt beim Leichnam.
Die Überführung
Was tun, nachdem die Todesbescheinigung vorliegt?
Jetzt sind folgende Schritte erforderlich
Nach Ausstellung der Todesbescheinigung ist es an der Zeit, einen Bestatter zu beauftragen. Dieser kümmert sich zunächst um die Überführung des Verstorbenen und benötigt dafür die Todesbescheinigung. Diese ist auch notwendig um später, nach erfolgtem Trauergespräch, beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunden zu beantragen.
Die Formalitäten
Was erfolgt nach der Überführung?
Wichtige Dokumente sind dem Bestatter vorzulegen
Bei verheirateten Verstorbenen ist das die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch. Für verwitwete Verstorbene benötigen Sie die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Partners. Bei geschiedenen Verstorbenen ist die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk vonnöten. Bei Ledigen die Geburtsurkunde. Alle Dokumente stets im Original.